!!!
KEINE AGENTURKOSTEN !!! für die/den zu
Betreuende/n und deren Angehörige bei langfristiger Betreuung/Pflege von mehr als 3 Monaten (diese Zeit kann durch kurzfristigen Spitals- oder Kuraufenthalt unterbrochen sein)
Bei
Inanspruchnahme von weniger als 3 Monaten Betreuung/Pflege wird ein
einmaliger Unkostenbeitrag (Aufwandsentschädigung) in Höhe von EUR
150,00 (incl. allfälliger Steuern) fällig. Die Abrechnung
(Rechnungslegung) erfolgt in diesem Fall nach der gewünschten Beendigung der Betreuung/Pflege bzw. der Zusammenarbeit durch den Auftraggeber.
Die Betreuung/Pflege einer Person für 24 Stunden gibt es schon ab EUR 40,00
Die individuellen Kosten ermitteln wir anhand des tatsächlichen Pflegebedarfs der/des zu Pflegenden. Bitte füllen sie dazu unseren Online-Fragebogen aus und senden ihn an uns.